Freizeit, Gesellschaft, Kultur, Vermischtes
Schreibe einen Kommentar

Urlaubsfotos: Was darf ins Netz?

KI-Note Diese Schulnote für die Güte der PM wurde in einem automatischen KI-Gutachtenverfahren ermittelt.
1,7
BLIX Dieser Wert gibt an, wie verständlich der Text formuliert ist. Pressetexte sollten unter 30, besser noch unter 20 liegen.
14,5
Schuljahre Dieser Wert gibt an, wie viele Schuljahre jemand benötigt, um den Text leicht zu verstehen (gut für PM: 5-10).
6
Herausgeber der PM
R+V-Infocenter
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Pressekontakt
person Gesa Fritz
call +49 6172/9022-131
language https://www.ruv.de/newsroom/pressekontakt
Link zur Original-PM
Urlaubsfotos in sozialen Medien können rechtliche Probleme verursachen

Wer Urlaubsfotos in sozialen Medien oder größeren Chatgruppen veröffentlicht, sollte vorher prüfen, was auf den Bildern zu sehen ist und wo sie aufgenommen wurden. Darauf weist das Infocenter der R+V Versicherung hin. Vor allem Aufnahmen, auf denen fremde Menschen deutlich erkennbar sind, dürfen in der Regel nicht ohne deren Einwilligung veröffentlicht werden. Das gilt besonders für Kinder sowie für Fotos aus sensiblen Situationen, etwa am Strand oder in FKK-Bereichen. „Wer fremde Menschen gezielt fotografiert und das Bild posten möchte, sollte vorher um Erlaubnis fragen“, sagt Céline-Estelle Zinkel, Juristin bei der R+V Versicherung.

Für Gebäude und Kunstwerke im öffentlichen Raum gilt in Deutschland grundsätzlich das Panoramarecht. Veröffentlichungen sind meist zulässig, wenn die Aufnahmen von allgemein zugänglichen Orten aus entstehen und nur die Außenansicht zeigen. In Museen, Kirchen, Hotels, Freizeitparks oder Ausstellungen kann dagegen das Hausrecht das Fotografieren oder Veröffentlichen einschränken. „Nicht alles, was man sehen kann, darf man auch fotografieren und posten“, fasst Zinkel zusammen. Im Ausland gelten teils abweichende Vorschriften, etwa für Sehenswürdigkeiten, Drohnenaufnahmen oder Sicherheitsbereiche. Zudem empfiehlt das Infocenter, Urlaubsbilder erst nach der Rückkehr öffentlich zu teilen, um Einbrechern keine Hinweise auf eine leere Wohnung zu geben.


Strand, Altstadt oder Sehenswürdigkeit: Im Urlaub ist das Smartphone schnell gezückt. Doch wer die Fotos anschließend in sozialen Medien oder in größeren Chatgruppen teilt, sollte vorher genau hinschauen. Denn ein harmloser Schnappschuss kann rechtliche Folgen haben, warnt das Infocenter der R+V-Versicherung.

Als private Erinnerung sind Urlaubsfotos meist unproblematisch. Heikel kann es jedoch werden, wenn die Bilder veröffentlicht oder weiterverbreitet werden. „Entscheidend ist, was auf dem Foto zu sehen ist und wo es aufgenommen wurde“, sagt Céline-Estelle Zinkel, Juristin bei der R+V-Versicherung.

Sind beispielsweise fremde Menschen klar erkennbar und nicht nur zufällig im Hintergrund, dürfen die Fotos meist nicht ohne Einwilligung veröffentlicht werden. Besonders sensibel sind Aufnahmen von Kindern und von Menschen in Badekleidung, in FKK-Bereichen oder in peinlichen Situationen. „Wer fremde Menschen gezielt fotografiert und das Bild posten möchte, sollte vorher um Erlaubnis fragen“, rät R+V-Expertin Zinkel.

Entspannter ist die Situation bei Gebäuden und Kunstwerken im öffentlichen Raum. In Deutschland gibt es das „Panoramarecht“. Das heißt, solche Fotos dürfen meist veröffentlicht werden, wenn die Objekte fest an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen stehen. Bei Gebäuden gilt das allerdings nur für die äußere Ansicht. „Die Aufnahme muss zudem von einem allgemein zugänglichen Ort aus entstehen“, betont Céline-Estelle Zinkel. „Wer über Zäune fotografiert, Leitern nutzt oder eine Drohne einsetzt, bewegt sich schnell außerhalb des rechtlich sicheren Bereichs.“

Doch wie sieht es in Museen, Kirchen, Hotels, Freizeitparks oder Ausstellungen aus? Hier gilt oft das Hausrecht. Fotografieren kann verboten oder nur für private Zwecke erlaubt sein. Fotos von Kunstwerken dürfen meist ebenfalls nicht einfach veröffentlicht werden. „Nicht alles, was man sehen kann, darf man auch fotografieren und posten“, fasst Zinkel zusammen.

Auch im Ausland gelten mitunter andere Regeln als in Deutschland – etwa für Sehenswürdigkeiten, Kunstwerke, Drohnenaufnahmen oder für Sicherheitsbereiche. Urlauber sollten im Zweifelsfall lieber nachfragen oder das Foto nur privat nutzen.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
• Fotoverbote in Museen, Kirchen, Hotels oder Freizeitparks unbedingt beachten.
• Keine heimlichen Aufnahmen machen – besonders nicht am Strand, am Pool oder in FKK-Bereichen. Fotos von anderen Kindern grundsätzlich nicht veröffentlichen.
• Bei Drohnenaufnahmen vorher prüfen, ob sie erlaubt sind.
• Militärische Anlagen, Flughäfen, Häfen, Grenzübergänge oder Polizeigebäude nicht fotografieren – besonders nicht im Ausland.
• Urlaubsbilder lieber erst öffentlich teilen, wenn man wieder zu Hause ist. Eine erkennbar leere Wohnung kann Diebe anlocken.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert