Gesellschaft, Vermischtes
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Maßnahmen zur Vermeidung von Haft erreichen vulnerable Menschen oft nicht

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Studie: Ersatzfreiheitsstrafen treffen besonders oft sozial belastete Menschen

Maßnahmen zur Vermeidung von Haft nach einer Geldstrafe erreichen besonders belastete Menschen häufig nicht. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der Soziologinnen Nicole Bögelein und Jana Meier vom Institut für Kriminologie der Universität zu Köln, deren Bericht seit dem 30. März 2026 vorliegt. Demnach mündet bundesweit etwa jede dritte Verurteilung zu einer Geldstrafe zumindest teilweise in Ersatzfreiheitsstrafe; bei Verurteilungen wegen Fahrens ohne gültigen Fahrschein ist es sogar etwa die Hälfte.
Die Forscherinnen untersuchten von Dezember 2023 bis März 2026 im Auftrag mit Unterstützung Berliner Justizstellen, warum Haft trotz bestehender Alternativen oft nicht vermieden wird. Gemeinnützige Arbeit verhindere eine Inhaftierung nur in rund zwei von hundert Fällen, in denen eine Geldstrafe verhängt wurde.
„Menschen, die eine Geldstrafe bezahlen müssen, sind häufig von multiplen Problemlagen betroffen, wie Armut, Wohnungslosigkeit, psychische und physische Probleme oder Erwerbsunfähigkeit“, sagte Bögelein. Jana Meier forderte deshalb weitere Wege zur Haftvermeidung: „Zudem könnten die zuständigen staatlichen Stellen häufiger von einem Gnadenerlass Gebrauch machen, um die Ersatzfreiheitsstrafe zu vermeiden.“ Zudem regen die Wissenschaftlerinnen an, Ersatzangebote wie Schuldnerberatung, Therapien oder Hilfe bei der Wohnungssuche stärker einzubeziehen.


Jede dritte Person, die zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, gelangt in Haft. Während zwei Drittel der Menschen ihre Geldstrafe bezahlen, tilgt ein Drittel zumindest teilweise in Ersatzfreiheitsstrafe. Bisher hatte man dagegen angenommen, dass nur etwa eine von zehn Verurteilungen zu einer Geldstrafe in einen Haftaufenthalt mündet. Von den Menschen, die wegen Fahrens ohne gültiges Ticket zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, tilgt sogar die Hälfte die Strafe in Haft. Eine Vermeidung der Haft durch das Ableisten gemeinnütziger Arbeit gelingt nur etwa in zwei von einhundert Fällen, in denen eine Geldstrafe verhängt wurde.

Das zeigt eine Untersuchung, die die beiden Soziologinnen Privatdozentin Dr. Nicole Bögelein und Jana Meier vom Institut für Kriminologie der Universität zu Köln im Zeitraum Dezember 2023 bis März 2026 durchgeführt haben. Ihr Forschungsprojekt „Ersatzfreiheitsstrafen bei schwer erreichbaren Personen vermeiden (EFS-SEP)“ wurde vom Kriminologischen Dienst und den Sozialen Diensten der Justiz des Landes Berlin unterstützt und mit 118.00 Euro gefördert. Die Ergebnisse des Projekts wurden am 9. Februar in Berlin präsentiert; ein Projektbericht ist seit dem 30. März 2026 auf dem Publikationsserver der Universität zu Köln frei verfügbar (http://kups.ub.uni-koeln.de/80169/). Die Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen ist ein Thema, das die Justiz bundesweit beschäftigt. In den Gefängnissen befinden sich jährlich rund 56.000 Menschen, weil sie eine Geldstrafe nicht bezahlen konnten. Das Land Berlin wollte herausfinden, warum so viele Menschen eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen – obwohl dort viel getan wird, um die Haft durch das Ableisten gemeinnütziger Arbeit zu vermeiden.
Die beiden Kölner Wissenschaftlerinnen haben unter anderem untersucht, welche Hindernisse bestehen, gemeinnützige Arbeit zu leisten. Die Zahl derjenigen, die Haft durch Arbeit vermeiden, sinkt in den letzten Jahren bundesweit. Bögelein und Meier wollten unter anderem herausfinden, ob gemeinnützige Arbeit überhaupt ein wirksames Instrument zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen darstellt.

„Menschen, die eine Geldstrafe bezahlen müssen, sind häufig von multiplen Problemlagen betroffen, wie Armut, Wohnungslosigkeit, psychische und physische Probleme oder Erwerbsunfähigkeit. Ein Haftaufenthalt verschärft diese schwierige Lebenssituation“, sagt Nicole Bögelein. Zugleich führe eine desolate Lebenslage allerdings bei vielen Menschen dazu, dass sie auch für unterstützende Angebote nicht oder nur schwierig zu erreichen sind. Alternativen zu einer Ersatzfreiheitsstrafe, wie gemeinnützige Arbeit oder die Ratenzahlung, sind für diese Menschen nur schwer zu realisieren. Gerade sogenannte Bagatell- und Armutsdelikte, wie das Fahren ohne Fahrschein, münden somit oftmals in eine Ersatzfreiheitsstrafe, obwohl ein Gericht entschieden hatte, dass die Person gerade nicht in Haft soll, sondern eine ambulante Sanktion erhält. Ambulante Sanktionen sind strafrechtliche Maßnahmen, die ohne Freiheitsentzug im sozialen Umfeld der verurteilten Person vollzogen werden.

Bögelein und Meier schlagen als Maßnahme für Berlin vor, dem Beispiel anderer Städte zu folgen und bei den Berliner Verkehrsbetrieben anzuregen, das Erschleichen von Leistungen gemäß §265a StGB, also die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ohne gültigen Fahrschein, nicht mehr anzeigen. Bundesweit sollte man darauf hinwirken, das Delikt aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen. „Zudem könnten die zuständigen staatlichen Stellen häufiger von einem Gnadenerlass Gebrauch machen, um die Ersatzfreiheitsstrafe zu vermeiden“, sagt Jana Meier.
Des Weiteren empfehlen die beiden Wissenschaftlerinnen, neben der Möglichkeit zu gemeinnütziger Arbeit nach weiteren Möglichkeiten zu suchen, um eine Ersatzfreiheitsstrafe zu vermeiden. So könnten die Betroffenen ersatzweise bestimmte Therapien und Angebote in Anspruch nehmen, beispielsweise zur Schuldnerberatung oder zur Unterstützung bei der Wohnungssuche. Solche Alternativlösungen würden der schwierigen Lebenssituation der Menschen vielfach besser gerecht.

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