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Verbände fordern Nachtfahrverbot für Mähroboter

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Herausgeber der PM
Deutscher Tierschutzbund e. V.
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53129 Bonn
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person Lea Schmitz
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Verbände fordern nächtliches Verbot für Mähroboter

Zwölf Tier-, Natur- und Artenschutzorganisationen fordern von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer ein bundesweites Nachtfahrverbot für Mähroboter. Die Geräte stellten vor allem für Igel, aber auch für Reptilien und Amphibien eine erhebliche Gefahr dar, teilten die Verbände in einem offenen Brief mit. Sie verlangen, den Einsatz von Mährobotern von einer Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang zu untersagen. Hintergrund ist, dass die Tiere in dieser Zeit besonders aktiv sind und von den Geräten oft nicht erkannt werden.

„Dass Igel in Deutschland mittlerweile auf der Roten Liste stehen, ist ein Warnsignal, welches nicht überhört werden darf und dringenden Handlungsbedarf erfordert“, erklären die unterzeichnenden Organisationen. Ein bundesweites Verbot könne „das Risiko für den Tod zahlreicher Igel deutlich“ senken.

Mehrere Städte wie Augsburg, Bayreuth, Köln und Leipzig haben bereits entsprechende Beschränkungen erlassen. Eine bundesweite Regelung war in der vergangenen Legislaturperiode im Zuge der Reform des Tierschutzgesetzes im Gespräch, scheiterte aber nach Angaben der Verbände am Ende der Ampel-Koalition. Auch der Städtetag hatte zuletzt ein solches Verbot gefordert.


Mähroboter stellen für Igel, aber auch für Reptilien und Amphibien eine erhebliche Gefahr dar. Die Geräte erkennen die Tiere nur unzureichend und verletzen sie zum Teil schwer. Zwölf Tier-, Natur- und Artenschutzorganisationen haben sich deshalb mit einem offenen Brief an den zuständigen Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer gewandt: Sie fordern ein bundesweites Nachtfahrverbot für Mähroboter. Dies hatte kürzlich auch der Städtetag gefordert.

„Dass Igel in Deutschland mittlerweile auf der Roten Liste stehen, ist ein Warnsignal, welches nicht überhört werden darf und dringenden Handlungsbedarf erfordert. Durch ein bundesweites Verbot des Einsatzes von Mährobotern von einer Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang, könnte das Risiko für den Tod zahlreicher Igel deutlich gesenkt werden”, so die unterzeichnenden Organisationen. Sie verweisen darauf, dass Igel und weitere betroffene Arten nach Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt sind, weshalb es verboten ist, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Lebensstätten zu zerstören. Es sei daher konsequent und geboten, das Nachtfahrverbot für Mähroboter als Schutzmaßnahme gesetzlich zu verankern.

Mehrere Kommunen wie Augsburg, Bayreuth, Köln oder Leipzig haben entsprechende Beschränkungen umgesetzt. Eine bundesweite Regelung wurde zwar bei der in der letzten Legislatur geplanten Reform des Tierschutzgesetzes diskutiert und in Gesetzentwürfen festgehalten, scheiterte jedoch durch das Ampel-Aus. Zuletzt hatte auch der Städtetag ein bundesweites Verbot gefordert.

Igel sind besonders in den Abend- und Nachtstunden aktiv und werden dadurch häufig zum Opfer von Mährobotern. Schon leichte Schnittverletzungen durch die rotierenden und scharfen Klingen können zu gravierenden Infektionen führen. Der Bestand wird zudem durch schrumpfende Lebensräume, Nahrungsmangel durch Insektensterben und den Straßenverkehr massiv gefährdet.

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